Rechtsprechung
BFH, 20.07.1992 - X B 58/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mangel in der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei einer Nichtzulassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.12.1987 - V B 77/87
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensmangels
Auszug aus BFH, 20.07.1992 - X B 58/92
Fehlt eine solche Darlegung, ist die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Dezember 1987 V B 77/87, BFH/NV 1989, 27).
- BFH, 11.07.2001 - IX B 150/00
Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsmittelbegründung - Zulassungsgrund …
Allein die Behauptung, der Streitfall habe grundsätzliche Bedeutung oder sei fehlerhaft entschieden, reicht nicht aus (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 1992 X B 58/92, BFH/NV 1993, 40;… vom 20. Mai 1994 VIII B 115/93, BFH/NV 1995, 101), und zwar ebenso wenig wie der Hinweis, eine Frage sei noch nicht höchstrichterlich geklärt. - BFH, 01.02.2000 - X B 109/99
Wohnungsanschaffung; Vorkostenabzug
Allein die Behauptung, der Streitfall habe grundsätzliche Bedeutung oder sei fehlerhaft entschieden, reicht nicht aus (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 20. Juli 1992 X B 58/92, BFH/NV 1993, 40;… vom 20. Mai 1994 VIII B 115/93, BFH/NV 1995, 101). - BFH, 29.09.2000 - IX B 110/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift - …
Allein die Behauptung, der Streitfall habe grundsätzliche Bedeutung oder sei fehlerhaft entschieden, reicht nicht aus (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 1992 X B 58/92, BFH/NV 1993, 40;… vom 20. Mai 1994 VIII B 115/93, BFH/NV 1995, 101). - BFH, 01.12.1999 - X B 9/98
Baukindergeld
Das gilt auch, wenn die grundsätzliche Bedeutung auf einen Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) gestützt wird (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 1992 X B 58/92, BFH/NV 1993, 40).